Legalisator für die Gemeinde Lochau
Legalisator für die Gemeinde Lochau
Legalisierungsgebühr:
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 01.05.2023, BGBl. II Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
EUR 3,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
EUR 7,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00
EUR 9,00 bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,00
EUR 24,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
EUR 31,00 bei einem Wert über € 35.000,00
Die Legalisierungsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.
Was ist ein Legalisator?
Ein Legalisator ist eine Person, die in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg in Grundbuchsangelegenheiten die Echtheit von Unterschriften bestätigen (beglaubigen) darf.